Haus- und Badeordnung (F6)
1. Zweck, Verbindlichkeit und AllgemeinesDie Haus- und Badeordnung gilt für alle Verträge zwischen den Gästen und der Johannesbad RehaKliniken GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Betreiber“) über die Nutzung der Johannesbad Therme und
deren gesamten Leistungsangebotes, unabhängig davon ob es sich bei den Gästen um externe
Besucher:innen oder Patient:innen der Johannesbad Reha-Kliniken GmbH & Co. KG handelt (diese
nachfolgend einzeln oder gemeinsam „Gast“ oder „Gäste“ genannt). Sie dient der Sicherheit, Ordnung
und Sauberkeit im gesamten Bereich der Johannesbad Therme.
Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung, spätestens mit dem Passieren des Eintrittsbereiches
(Kassenbereich) der Johannesbad Therme erkennt jeder Gast diese Haus- und Badeordnung an. Eine
schriftliche Ausfertigung dieser Haus- und Badeordnung ist für jeden Gast im Eintrittsbereich und an
mehreren Stellen im Anlagenbereich, sowie auf der Homepage der Johannesbad Therme
(www.johannesbad-therme.de) ersichtlich.
Die Mitarbeiter:innen der Johannesbad Therme üben gegenüber den Gästen das Hausrecht aus. Es ist
den Anweisungen des Personals stets im Sinne der allgemeinen Sicherheit und Hygiene Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen gegen berechtigte Anweisungen des Personals sowie gegen diese Haus- und
Badeordnung können dazu führen, dass dem Gast unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalls, insbesondere der Art, der Schwere und der Dauer des Verstoßes sowie seiner Folgen ein
einmaliges oder ein länger andauerndes (auch dauerhaftes) Hausverbot erteilt wird. In diesem Fall wird
der bereits bezahlte Eintrittspreis, auch bei Mehrfachkarten, nicht zurückerstattet.
Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das
Anbringen von Plakaten, die Sammlung von Unterschriften sowie die Nutzung der Johannesbad Therme
zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken sind nur nach gesonderter und
ausdrücklicher Genehmigung durch den Betreiber gestattet.
2. Öffnungszeiten, Eintritt und Preise, VideoüberwachungDie jeweils aktuellen Öffnungszeiten und Preise sind im Eintrittsbereich (Kassenbereich) der
Johannesbad Therme, auf der gedruckten Preisliste der Johannesbad Therme und auf der Homepage
der Johannesbad Therme (www.johannesbad-therme.de) für die Gäste ersichtlich. Der Eintritt zur
Thermenanlage ist ausschließlich über den Kassenbereich der Johannesbad Therme gestattet. Mit
Entrichtung des Eintrittspreises erwirbt der Gast die Zugangsberechtigung zum Innenbereich der
Johannesbad Therme. Erworbene Eintrittskarten bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung
ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen der Johannesbad Therme aufzubewahren und auf
Verlangen dem hierfür zuständigen Personal vorzuzeigen. Bereits erworbene Eintrittskarten bzw. die
bereits erworbene Zutrittsberechtigung wird grundsätzlich nicht zurückerstattet. Wechselgeld ist unverzüglich nach Erhalt zu kontrollieren; spätere Reklamationen in Bezug auf das Wechselgeld werden
nicht anerkannt.
Wir weisen darauf hin, dass ausgewählte Anlagenbereiche videoüberwacht sind. Hierauf wird an den
betroffenen Orten nochmals gesondert durch entsprechende Schilder hingewiesen, auf denen die
datenschutzrechtlich erforderlichen Informationen enthalten sind.
Die Thermenleitung kann die Benutzung und das Angebot der Johannesbad Therme jederzeit unter
angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gäste in dem erforderlichen Umfang aus
betrieblichen oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen einschränken (z.B. insbesondere im
Falle betrieblicher, nicht absehbarer Störungen, angekündigter Revisionen, behördlicher
Anweisungen/Anordnungen, saisonaler und witterungsbedingter Sperren von Becken- und
Anlagenbereichen, etc.). In einem solchen Fall sind Ansprüche des Gastes gegen den Betreiber – soweit
im Rahmen dieser Haus- und Badeordnung nicht anderweitig geregelt – ausgeschlossen.
3. Baden, Saunieren und Verweilen in den Ruhe- und BadeanlagenMit dem Eintritt in die Johannesbad Therme entsteht kein verbindlicher Anspruch auf eine Sitz- oder
Liegemöglichkeit. Das Reservieren von Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder anderen
Gegenständen ist nicht gestattet. Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und
Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb der Johannesbad Therme stets gewährleistet werden kann.
In den Ruhebereichen ist stets darauf zu achten, dass andere Gäste nicht gestört werden. Die
Verwendung von Mobiltelefonen und Kameras sowie sonstiger Geräte zur Wiedergabe von Musik oder
zur Aufnahme von Bildern ist in allen Ruhebereichen, der Sauna, in den Thermalbecken und den WCund Duschanlagen untersagt.
Der gesamte Bereich der Sauna steht Gästen ab 16 Jahren zur Verfügung und wird als textilfreie Zone
geführt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind vom Saunabesuch ausgeschlossen. Der Betreiber
kann die Saunaanlagen aufgrund von behördlichen Anweisungen oder im Falle eines pandemischen
Ereignisses temporär außer Betrieb nehmen.
Die Nutzung der Thermenbereiche ist grundsätzlich nicht nach einzelnen Geschlechtern getrennt. Der
Betreiber behält sich jedoch vor, einzelne Thermenbereiche nach gesonderter Ankündigung nur
einzelnen Geschlechtern zugänglich zu machen (bspw. „Frauensauna“ an bestimmten Wochentagen und
zu bestimmten Öffnungszeiten). Der Betreiber wird dies im Rahmen der veröffentlichten Öffnungszeiten
im Eintrittsbereich der Johannesbad Therme sowie auf der Homepage der Johannesbad Therme
(www.johannesbad-therme.de) gesondert bekannt geben.
Nach den Saunaanwendungen und vor allem im Bereich der Gastronomie wird erwartet, dass jeder Gast
sich mit einem großformatigen Handtuch und/oder einem Bademantel bekleidet.
Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und in der Sauna nicht angewendet werden. Aufgüsse
werden ausschließlich vom Personal der Johannesbad Therme oder durch eine automatische
Aufgusssteuerung durchgeführt.
Vor dem Betreten der Bade- und Saunaanlagen ist eine gründliche Körperreinigung verpflichtend.
Grundsätzlich sollen nur gesunde Personen die Saunaangebote nutzen, es empfiehlt sich daher, im
Zweifel vorab eine:n Ärzt:in zu konsultieren.
Im gesamten Badebereich der Johannesbad Therme ist das Laufen in den Beckenumgängen, zwischen
den Becken, in den Verbindungsgängen, den Umkleiden und Duschbereichen und das Hineinspringen
von Beckenrändern untersagt.
In vorgenannten Bereichen ist das Tragen von geeigneten Badeschuhen verpflichtend. Das Tragen von
anderen Bekleidungen als Badetextilien in den Becken ist untersagt. Nutzen Sie bitte ausschließlich die
entsprechenden Beckeneinstiege und verwenden Sie Haltehilfen.
Für die Versorgung mit Speisen und Getränken stehen unseren Gästen mehrere ausgewiesene
Gastronomiebereiche zur Verfügung. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist
im gesamten Innenbereich der Johannesbad Therme untersagt. Dies gilt nicht für solche selbst
mitgebrachten Speisen und Getränke, auf die ein Gast aus medizinischen Gründen angewiesen ist,
sowie nicht für solche Speisen und Getränke, die bereits objektiv ausschließlich für Neugeborene oder
Säuglinge bestimmt sind.
Keinen Zutritt zur Johannesbad Therme erhalten Personen mit ansteckenden Krankheiten, Personen mit
offenen Wunden sowie Personen, die betrunken sind oder unter dem Einfluss berauschender Mittel
stehen. Im Rahmen der Ausübung des Hausrechts gemäß vorstehender Ziff. 1 können solche Personen
auch nach bereits erfolgtem Eintritt nachträglich aus der Johannesbad Therme verwiesen werden. Im
Übrigen gelten temporäre Aushänge in den Zutritts- und Anlagenbereichen verbindlich.
Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung hilflos sind oder einer
ständigen Aufsicht bedürfen, dürfen nur mit einer geeigneten Begleitperson die Johannesbad Therme
besuchen.
Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf-, Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen. Gästen mit
Herz- und Kreislauferkrankungen empfehlen wir die dringende vorherige ärztliche Abklärung zur
Nutzung des Leistungsangebotes der Johannesbad Therme.
Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass sich kein anderer Gast durch ihn belästigt und/oder gefährdet
fühlt und die Hausordnung stets eingehalten wird. Im Übrigen hat jeder Gast sämtliche Handlungen zu
unterlassen, die generell oder im Einzelfall gegen die guten Sitten verstoßen.
In der gesamten Anlage, ausgenommen in ausgewiesenen Zonen, ist das Rauchen untersagt. Dies gilt
auch für die Benutzung elektrischer Zigaretten.
4. Badedauer und Aufenthaltsdauer im WasserKleinkindern bis 36 Monaten empfehlen wir auf das Baden im Thermalwasser gänzlich zu verzichten.
Für Kinder zwischen 3 und 8 Jahren raten wir zu einer maximalen durchgängigen Aufenthaltsdauer im
Wasser von 15 Minuten, stets unter direkter Aufsicht der Begleitperson(en).
Darüber hinaus empfehlen wir für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene eine durchgängige
Aufenthaltsdauer von maximal 30 Minuten in den Thermalbädern (sofern nicht aus ärztlicher Sicht die
Aufenthaltsdauer nochmals reduziert werden soll), diese Aufenthalte sollen immer wieder von
Erholungs- und Ruhephasen außerhalb der Thermalbecken unterbrochen werden.
5. Unfallvermeidung, Sicherheit und SauberkeitJeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das durch nasse Oberflächen
im Badebetrieb entsteht.
Deshalb ist stets im gesamten Badebereich besondere Vorsicht geboten, insbesondere sind immer
geeignete Badeschuhe zu tragen und die vorhandenen Geländer und Haltehilfen, auch und vor allem
beim Ein- und Ausstieg in/aus den Becken, zu verwenden.
Wir erwarten von unseren Gästen einen aktiven Beitrag zur Sicherheit und untersagen daher in allen
unseren Becken die Verwendung von Spiel-, Sport- und Animationsgeräten.
Abfälle sind in die entsprechenden Müllbehälter zu entsorgen. Glasbehälter dürfen weder an noch in
die Becken mitgenommen werden.
6. HaftungIm Falle einer außergewöhnlichen Lage/eines außergewöhnlichen Ereignisses sind alle Anweisungen
der Behörden, der Thermenleitung, deren Beauftragter und des Personals verbindlich zu befolgen.
Beachten Sie stets Aushänge, Mitteilungen und die Informationen in unseren sozialen Medien und auf
der Homepage (www.johannesbad-therme.de).
Alle Anlagen und Einrichtungen der Johannesbad Therme sind von den Gästen pfleglich zu behandeln.
Die Haftung der Gäste richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir verweisen im Allgemeinen
auf die Aufsichtspflicht der Eltern, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung der Badeanlagen.
Insofern obliegt den Eltern die Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Diese Pflicht wird nicht dadurch
aufgehoben, dass der Betreiber im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Personal einsetzt, das
Gefahren erkennen und abwehren soll. Die Aufsichtspflicht trifft im Übrigen auch denjenigen, dem ein
Kind oder eine sonstige aufsichtspflichtige Person während des Besuchs der Johannesbad Therme zur
Beaufsichtigung anvertraut wurde.
Der Betreiber haftet vollumfänglich für Schäden, die dem Gast durch eine vorsätzliche oder fahrlässige
Pflichtverletzung durch den Betreiber, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen. Darüber
hinaus haftet der Betreiber vollumfänglich für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Ebenso haftet der Betreiber für einfach fahrlässige Verletzungen einer wesentlichen
Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen
Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen.
Dem Gast wird ausdrücklich geraten, Wertgegenstände sicher zu verstauen und nicht mit in den Bade-,
Sauna-, Wellness- oder sonstigen Innenbereich der Johannesbad Therme mitzunehmen. Für dennoch
mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt der Betreiber keine Überwachungs- und sonstigen
Sorgfaltspflichten.
7. SchlussbestimmungenSollten einzelne Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine solche wirksame
und durchführbare Bestimmung treten, die dem am nächsten kommt, was unter Berücksichtigung des
Sinn und Zwecks der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, gewollt war.
Wir wünschen allen unseren Gästen einen erholsamen und entspannenden Aufenthalt in der
Johannesbad Therme. Unsere Mitarbeiter:innen sind bemüht, Sie bei Fragen jederzeit entsprechend zu
unterstützen.
Bad Füssing, Dezember 2023
gez. Ernst Kaser / Thermenleiter