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    geänderter Aktivkurs-Plan für September    +++    JETZT NEU: Feierabendticket mit gratis Extra, Mo. - Sa. ab 16:30 Uhr    +++    Bewegungs-Massage-Becken voraussichtlich ab 22.09. bis 1.10. gesperrt +++ geänderter Aktivkurs-Plan für September    +++    JETZT NEU: Feierabendticket mit gratis Extra, Mo. - Sa. ab 16:30 Uhr    +++    Bewegungs-Massage-Becken voraussichtlich ab 22.09. bis 1.10. gesperrt +++ geänderter Aktivkurs-Plan für September    +++    JETZT NEU: Feierabendticket mit gratis Extra, Mo. - Sa. ab 16:30 Uhr    +++    Bewegungs-Massage-Becken voraussichtlich ab 22.09. bis 1.10. gesperrt +++ geänderter Aktivkurs-Plan für September    +++    JETZT NEU: Feierabendticket mit gratis Extra, Mo. - Sa. ab 16:30 Uhr    +++    Bewegungs-Massage-Becken voraussichtlich ab 22.09. bis 1.10. gesperrt +++ geänderter Aktivkurs-Plan für September    +++    JETZT NEU: Feierabendticket mit gratis Extra, Mo. - Sa. ab 16:30 Uhr    +++    Bewegungs-Massage-Becken voraussichtlich ab 22.09. bis 1.10. gesperrt +++
    Haus- und Badeordnung (F6)
    1. Zweck, Verbindlichkeit und Allgemeines
    Die Haus- und Badeordnung gilt für alle Verträge zwischen den Gästen und der Johannesbad RehaKliniken GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Betreiber“) über die Nutzung der Johannesbad Therme und
    deren gesamten Leistungsangebotes, unabhängig davon ob es sich bei den Gästen um externe
    Besucher:innen oder Patient:innen der Johannesbad Reha-Kliniken GmbH & Co. KG handelt (diese
    nachfolgend einzeln oder gemeinsam „Gast“ oder „Gäste“ genannt). Sie dient der Sicherheit, Ordnung
    und Sauberkeit im gesamten Bereich der Johannesbad Therme.
    Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung, spätestens mit dem Passieren des Eintrittsbereiches
    (Kassenbereich) der Johannesbad Therme erkennt jeder Gast diese Haus- und Badeordnung an. Eine
    schriftliche Ausfertigung dieser Haus- und Badeordnung ist für jeden Gast im Eintrittsbereich und an
    mehreren Stellen im Anlagenbereich, sowie auf der Homepage der Johannesbad Therme
    (www.johannesbad-therme.de) ersichtlich.
    Die Mitarbeiter:innen der Johannesbad Therme üben gegenüber den Gästen das Hausrecht aus. Es ist
    den Anweisungen des Personals stets im Sinne der allgemeinen Sicherheit und Hygiene Folge zu leisten.
    Zuwiderhandlungen gegen berechtigte Anweisungen des Personals sowie gegen diese Haus- und
    Badeordnung können dazu führen, dass dem Gast unter Berücksichtigung aller Umstände des
    Einzelfalls, insbesondere der Art, der Schwere und der Dauer des Verstoßes sowie seiner Folgen ein
    einmaliges oder ein länger andauerndes (auch dauerhaftes) Hausverbot erteilt wird. In diesem Fall wird
    der bereits bezahlte Eintrittspreis, auch bei Mehrfachkarten, nicht zurückerstattet.
    Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das
    Anbringen von Plakaten, die Sammlung von Unterschriften sowie die Nutzung der Johannesbad Therme
    zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken sind nur nach gesonderter und
    ausdrücklicher Genehmigung durch den Betreiber gestattet.
    2. Öffnungszeiten, Eintritt und Preise, Videoüberwachung
    Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten und Preise sind im Eintrittsbereich (Kassenbereich) der
    Johannesbad Therme, auf der gedruckten Preisliste der Johannesbad Therme und auf der Homepage
    der Johannesbad Therme (www.johannesbad-therme.de) für die Gäste ersichtlich. Der Eintritt zur
    Thermenanlage ist ausschließlich über den Kassenbereich der Johannesbad Therme gestattet. Mit
    Entrichtung des Eintrittspreises erwirbt der Gast die Zugangsberechtigung zum Innenbereich der
    Johannesbad Therme. Erworbene Eintrittskarten bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung
    ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen der Johannesbad Therme aufzubewahren und auf
    Verlangen dem hierfür zuständigen Personal vorzuzeigen. Bereits erworbene Eintrittskarten bzw. die
    bereits erworbene Zutrittsberechtigung wird grundsätzlich nicht zurückerstattet. Wechselgeld ist unverzüglich nach Erhalt zu kontrollieren; spätere Reklamationen in Bezug auf das Wechselgeld werden
    nicht anerkannt.
    Wir weisen darauf hin, dass ausgewählte Anlagenbereiche videoüberwacht sind. Hierauf wird an den
    betroffenen Orten nochmals gesondert durch entsprechende Schilder hingewiesen, auf denen die
    datenschutzrechtlich erforderlichen Informationen enthalten sind.
    Die Thermenleitung kann die Benutzung und das Angebot der Johannesbad Therme jederzeit unter
    angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gäste in dem erforderlichen Umfang aus
    betrieblichen oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen einschränken (z.B. insbesondere im
    Falle betrieblicher, nicht absehbarer Störungen, angekündigter Revisionen, behördlicher
    Anweisungen/Anordnungen, saisonaler und witterungsbedingter Sperren von Becken- und
    Anlagenbereichen, etc.). In einem solchen Fall sind Ansprüche des Gastes gegen den Betreiber – soweit
    im Rahmen dieser Haus- und Badeordnung nicht anderweitig geregelt – ausgeschlossen.
    3. Baden, Saunieren und Verweilen in den Ruhe- und Badeanlagen
    Mit dem Eintritt in die Johannesbad Therme entsteht kein verbindlicher Anspruch auf eine Sitz- oder
    Liegemöglichkeit. Das Reservieren von Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder anderen
    Gegenständen ist nicht gestattet. Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und
    Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb der Johannesbad Therme stets gewährleistet werden kann.
    In den Ruhebereichen ist stets darauf zu achten, dass andere Gäste nicht gestört werden. Die
    Verwendung von Mobiltelefonen und Kameras sowie sonstiger Geräte zur Wiedergabe von Musik oder
    zur Aufnahme von Bildern ist in allen Ruhebereichen, der Sauna, in den Thermalbecken und den WCund Duschanlagen untersagt.
    Der gesamte Bereich der Sauna steht Gästen ab 16 Jahren zur Verfügung und wird als textilfreie Zone
    geführt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind vom Saunabesuch ausgeschlossen. Der Betreiber
    kann die Saunaanlagen aufgrund von behördlichen Anweisungen oder im Falle eines pandemischen
    Ereignisses temporär außer Betrieb nehmen.
    Die Nutzung der Thermenbereiche ist grundsätzlich nicht nach einzelnen Geschlechtern getrennt. Der
    Betreiber behält sich jedoch vor, einzelne Thermenbereiche nach gesonderter Ankündigung nur
    einzelnen Geschlechtern zugänglich zu machen (bspw. „Frauensauna“ an bestimmten Wochentagen und
    zu bestimmten Öffnungszeiten). Der Betreiber wird dies im Rahmen der veröffentlichten Öffnungszeiten
    im Eintrittsbereich der Johannesbad Therme sowie auf der Homepage der Johannesbad Therme
    (www.johannesbad-therme.de) gesondert bekannt geben.
    Nach den Saunaanwendungen und vor allem im Bereich der Gastronomie wird erwartet, dass jeder Gast
    sich mit einem großformatigen Handtuch und/oder einem Bademantel bekleidet.
    Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und in der Sauna nicht angewendet werden. Aufgüsse
    werden ausschließlich vom Personal der Johannesbad Therme oder durch eine automatische
    Aufgusssteuerung durchgeführt.
    Vor dem Betreten der Bade- und Saunaanlagen ist eine gründliche Körperreinigung verpflichtend.
    Grundsätzlich sollen nur gesunde Personen die Saunaangebote nutzen, es empfiehlt sich daher, im
    Zweifel vorab eine:n Ärzt:in zu konsultieren.
    Im gesamten Badebereich der Johannesbad Therme ist das Laufen in den Beckenumgängen, zwischen
    den Becken, in den Verbindungsgängen, den Umkleiden und Duschbereichen und das Hineinspringen
    von Beckenrändern untersagt.
    In vorgenannten Bereichen ist das Tragen von geeigneten Badeschuhen verpflichtend. Das Tragen von
    anderen Bekleidungen als Badetextilien in den Becken ist untersagt. Nutzen Sie bitte ausschließlich die
    entsprechenden Beckeneinstiege und verwenden Sie Haltehilfen.
    Für die Versorgung mit Speisen und Getränken stehen unseren Gästen mehrere ausgewiesene
    Gastronomiebereiche zur Verfügung. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist
    im gesamten Innenbereich der Johannesbad Therme untersagt. Dies gilt nicht für solche selbst
    mitgebrachten Speisen und Getränke, auf die ein Gast aus medizinischen Gründen angewiesen ist,
    sowie nicht für solche Speisen und Getränke, die bereits objektiv ausschließlich für Neugeborene oder
    Säuglinge bestimmt sind.
    Keinen Zutritt zur Johannesbad Therme erhalten Personen mit ansteckenden Krankheiten, Personen mit
    offenen Wunden sowie Personen, die betrunken sind oder unter dem Einfluss berauschender Mittel
    stehen. Im Rahmen der Ausübung des Hausrechts gemäß vorstehender Ziff. 1 können solche Personen
    auch nach bereits erfolgtem Eintritt nachträglich aus der Johannesbad Therme verwiesen werden. Im
    Übrigen gelten temporäre Aushänge in den Zutritts- und Anlagenbereichen verbindlich.
    Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung hilflos sind oder einer
    ständigen Aufsicht bedürfen, dürfen nur mit einer geeigneten Begleitperson die Johannesbad Therme
    besuchen.
    Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf-, Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen. Gästen mit
    Herz- und Kreislauferkrankungen empfehlen wir die dringende vorherige ärztliche Abklärung zur
    Nutzung des Leistungsangebotes der Johannesbad Therme.
    Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass sich kein anderer Gast durch ihn belästigt und/oder gefährdet
    fühlt und die Hausordnung stets eingehalten wird. Im Übrigen hat jeder Gast sämtliche Handlungen zu
    unterlassen, die generell oder im Einzelfall gegen die guten Sitten verstoßen.
    In der gesamten Anlage, ausgenommen in ausgewiesenen Zonen, ist das Rauchen untersagt. Dies gilt
    auch für die Benutzung elektrischer Zigaretten.
    4. Badedauer und Aufenthaltsdauer im Wasser
    Kleinkindern bis 36 Monaten empfehlen wir auf das Baden im Thermalwasser gänzlich zu verzichten.
    Für Kinder zwischen 3 und 8 Jahren raten wir zu einer maximalen durchgängigen Aufenthaltsdauer im
    Wasser von 15 Minuten, stets unter direkter Aufsicht der Begleitperson(en).
    Darüber hinaus empfehlen wir für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene eine durchgängige
    Aufenthaltsdauer von maximal 30 Minuten in den Thermalbädern (sofern nicht aus ärztlicher Sicht die
    Aufenthaltsdauer nochmals reduziert werden soll), diese Aufenthalte sollen immer wieder von
    Erholungs- und Ruhephasen außerhalb der Thermalbecken unterbrochen werden.
    5. Unfallvermeidung, Sicherheit und Sauberkeit
    Jeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das durch nasse Oberflächen
    im Badebetrieb entsteht.
    Deshalb ist stets im gesamten Badebereich besondere Vorsicht geboten, insbesondere sind immer
    geeignete Badeschuhe zu tragen und die vorhandenen Geländer und Haltehilfen, auch und vor allem
    beim Ein- und Ausstieg in/aus den Becken, zu verwenden.
    Wir erwarten von unseren Gästen einen aktiven Beitrag zur Sicherheit und untersagen daher in allen
    unseren Becken die Verwendung von Spiel-, Sport- und Animationsgeräten.
    Abfälle sind in die entsprechenden Müllbehälter zu entsorgen. Glasbehälter dürfen weder an noch in
    die Becken mitgenommen werden.
    6. Haftung
    Im Falle einer außergewöhnlichen Lage/eines außergewöhnlichen Ereignisses sind alle Anweisungen
    der Behörden, der Thermenleitung, deren Beauftragter und des Personals verbindlich zu befolgen.
    Beachten Sie stets Aushänge, Mitteilungen und die Informationen in unseren sozialen Medien und auf
    der Homepage (www.johannesbad-therme.de).
    Alle Anlagen und Einrichtungen der Johannesbad Therme sind von den Gästen pfleglich zu behandeln.
    Die Haftung der Gäste richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir verweisen im Allgemeinen
    auf die Aufsichtspflicht der Eltern, vor allem im Zusammenhang mit der Nutzung der Badeanlagen.
    Insofern obliegt den Eltern die Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Diese Pflicht wird nicht dadurch
    aufgehoben, dass der Betreiber im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Personal einsetzt, das
    Gefahren erkennen und abwehren soll. Die Aufsichtspflicht trifft im Übrigen auch denjenigen, dem ein
    Kind oder eine sonstige aufsichtspflichtige Person während des Besuchs der Johannesbad Therme zur
    Beaufsichtigung anvertraut wurde.
    Der Betreiber haftet vollumfänglich für Schäden, die dem Gast durch eine vorsätzliche oder fahrlässige
    Pflichtverletzung durch den Betreiber, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen. Darüber
    hinaus haftet der Betreiber vollumfänglich für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit. Ebenso haftet der Betreiber für einfach fahrlässige Verletzungen einer wesentlichen
    Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
    überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen
    Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen.
    Dem Gast wird ausdrücklich geraten, Wertgegenstände sicher zu verstauen und nicht mit in den Bade-,
    Sauna-, Wellness- oder sonstigen Innenbereich der Johannesbad Therme mitzunehmen. Für dennoch
    mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt der Betreiber keine Überwachungs- und sonstigen
    Sorgfaltspflichten.
    7. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung unwirksam oder undurchführbar sein
    oder werden, so wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht
    berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine solche wirksame
    und durchführbare Bestimmung treten, die dem am nächsten kommt, was unter Berücksichtigung des
    Sinn und Zwecks der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, gewollt war.
    Wir wünschen allen unseren Gästen einen erholsamen und entspannenden Aufenthalt in der
    Johannesbad Therme. Unsere Mitarbeiter:innen sind bemüht, Sie bei Fragen jederzeit entsprechend zu
    unterstützen.
    Bad Füssing, Dezember 2023
    gez. Ernst Kaser / Thermenleiter